Hier drohen Bußgelder. Der Burgenlandkreis hält für Fragen rund um den Masernschutz eine Hotline (03445/ 73-1659) und ein E-Mail-Postfach ( Masernschutz@blk.de ) bereit. Bevor Fragen an den Landkreis gerichtet werden, sollte jedoch ...
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Nein hier drohen keine Betretungsverbote. Eventuell kann aber ein Buß- und Zwangsgeld ausgesprochen werden.
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Nein, die Schulpflicht hat Vorrang. Eine gesetzlich schulpflichtige Person darf daher kein Betretungsverbot erhalten und ist in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen weiter zu betreuen. Jedoch bleibt es bei der Möglichkeit von ...
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Den in den Einrichtungen untergebrachten und betreuten Personen drohen neben Buß- und Zwangsgeld Betretungsverbote durch das Gesundheitsamt. Kinder können demnach vom Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ausgeschlossen ...
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Den in den Einrichtungen Tätigen drohen neben Buß- und Zwangsgeld Betretungs- oder Tätigkeitsverbote durch das Gesundheitsamt. Außerdem kann das Gesundheitsamt Betroffene zu einem Beratungsgespräch laden und zur ...
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Der § 20 IfSG verpflichtet die Einrichtungsleitungen, die Benachrichtigung über den nicht erbrachten Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes zusammen mit den personenbezogenen Daten von den in ihren Einrichtungen tätigen Personen ...
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Die in den Einrichtungen nach § 20  IfSG selbständig und freiberuflich tätigen Personen, welche dem Maserschutzgesetz unterliegen, übermitteln die Benachrichtigung und personenbezogene Daten für sich selbst, weil es bei ...
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Das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises ist für alle Personen zuständig, die in Einrichtungen tätig sind oder betreut/untergebracht werden, welche sich im Landkreis „Burgenlandkreis“ befinden. Es kommt dabei nicht darauf ...
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Auf dem Portal wird den Einrichtungsleitungen eine auszufüllende Maske oder Exceltabelle für Mehrfachmeldungen zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen werden abgefragt: Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der ...
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Über die in der Allgemeinverfügung angegebene Internetadresse gelangt man zum Portal. Zunächst muss sich die Einrichtung über ein E-Mail Bestätigungsverfahren registrieren. Eine Anleitung, wie man sich registriert, steht auf ...
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Die Betroffenen haben eine sogenannte Impfdokumentation vorzulegen. Das kann durch Vorlage des Impfausweises mit den Impfdaten erfolgen Datum der Schutzimpfung,  Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes,  Name der Krankheit, ...
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Die Pflicht zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern trifft die in den Einrichtungen tätigen und dort untergebrachten oder betreuten Personen. Die genauen Einrichtungen können der folgenden Übersicht entnommen ...
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Durch die digitale Übermittlung ist eine effektive und einheitliche Bearbeitung durch die Gesundheitsämter sichergestellt. Es soll dadurch der Verwaltungsaufwand für die Gesundheitsämter und die Einrichtungsleitungen verringert ...
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Am 13. Dezember 2022 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch einen Erlass geregelt. Der Erlass ...
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Das Meldeportal für Benachrichtigungen durch die Einrichtungen steht ab sofort zur Verfügung. Hier kommen Sie direkt auf das Portal. 
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