Warum sollen die Benachrichtigungen und personenbezogenen Daten zum Masernschutzgesetz ausschließlich digital an das Internetportal übermittelt werden?

Durch die digitale Übermittlung ist eine effektive und einheitliche Bearbeitung durch die Gesundheitsämter sichergestellt. Es soll dadurch der Verwaltungsaufwand für die Gesundheitsämter und die Einrichtungsleitungen verringert werden.