Welche Konsequenzen drohen bei der Benachrichtigung über den nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten, unrichtigen oder zweifelhaften Nachweis der Masern-Impfdokumentation an das Gesundheitsamt für die in den Einrichtungen Tätigen?

Den in den Einrichtungen Tätigen drohen neben Buß- und Zwangsgeld Betretungs- oder Tätigkeitsverbote durch das Gesundheitsamt. Außerdem kann das Gesundheitsamt Betroffene zu einem Beratungsgespräch laden und zur Vervollständigung des Impfschutzes auffordern. Die Verbotsverfügungen ergehen jedoch erst nach Ermittlung des Sachverhalts und unter Beachtung der Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Burgenlandkreis. Die Einrichtungen werden vor einer Verbotsverfügung rechtzeitig vom Gesundheitsamt informiert bzw. zum Verfahren mit der Möglichkeit der Stellungnahme hinzugezogen. Solange keine Verbotsverfügung ergeht, können die in den Einrichtungen Tätigen weiter tätig bleiben. Über arbeitsrechtliche Konsequenzen entscheidet allein der jeweilige Arbeitgeber.

Handelt es sich um einen Fall eines zweifelhaften Nachweises einer medizinischen Kontraindikation gegen die Masernimpfung, kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung anordnen. Kann dieses die Kontraindikation nicht bestätigen, können auch hier Betretungs- und Tätigkeitsverbote erlassen werden.