Welche personenbezogenen Angaben müssen an das Gesundheitsamt übermittelt werden?

Auf dem Portal wird den Einrichtungsleitungen eine auszufüllende Maske oder Exceltabelle für Mehrfachmeldungen zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen werden abgefragt: Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angaben zu den Sorgeberechtigten, Betreuern und Meldegrund, sowie zum Umstand der Schulpflicht und der Unterbringungspflicht. Gerade bei geteiltem Sorgerecht ist es wichtig, beide Sorgeberechtigten anzugeben. Gleiches gilt für Personen, die einen gerichtlich bestellten Betreuer haben. Hier ist der Betreuer anzugeben, soweit die Nachweispflicht seinen Aufgabenkreis umfasst. Der Aufgabenkreis ergibt sich aus der Betreuungsurkunde. Die Einrichtungen ersparen sich durch die korrekte Eingabe Nachfragen des Gesundheitsamtes.