Welche Konsequenzen drohen für Einrichtungen bei zu später oder unvollständiger Benachrichtigung an das Gesundheitsamt?

Hier drohen Bußgelder.

Der Burgenlandkreis hält für Fragen rund um den Masernschutz eine Hotline (03445/ 73-1659) und ein E-Mail-Postfach () bereit.

Bevor Fragen an den Landkreis gerichtet werden, sollte jedoch die vom Bundesgesundheitsministerium auf dessen Homepage gestellte und ständig fortgeführte Fragen-Antwortliste (FAQ’s) unter: www.masernschutz.de, Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen - BMG (bundesgesundheitsministerium.de); konsultiert werden.