Anträge für die Bildung und Teilhabe
Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag und Wohngeld) gilt: Sie können den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe maximal 1 Jahr rückwirkend ab Leistungsbezug stellen.
Für Leistungen der Sozialhilfe gilt: Die Leistung kann erst ab dem Monat bewilligt werden, in dem Sie den Antrag stellen.
Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:
- eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
- mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und mehrtägige Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (zum 1. Schulhalbjahr in Höhe von 103,00 € und zum 2. Schulhalbjahr in Höhe von 51,50 €),
- Schülerbeförderung,
- angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht),
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) in Höhe von 15,00 € monatlich.
Formulare/Merkblätter/Hinweise
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
0.1 MB50 001
Hinweisblatt zum Datenschutz
0.2 MB2018 08 07 hinweisblatt datenschutz ds gvo sozialamt stand august 2018
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
20 KBlernfoerderung formblatt mit hinweisen ms
Anlage für eintägige Ausflüge
69 KBAnlage für eintägige Ausflüge BuT
Anlage für mehrtägige Ausflüge
70 KBAnlage für mehrtägige Ausflüge BuT