Bildung- und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Wenn Sie für Ihr Kind Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Sie können die Leistungen beim Sozialamt des Burgenlandkreises beantragen.
 
Hinweis: Hartz IV-Empfänger beantragen Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Burgenlandkreis. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Burgenlandkreis.

Anträge für die Bildung und Teilhabe

Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag und Wohngeld) gilt: Sie können den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe maximal 1 Jahr rückwirkend ab Leistungsbezug stellen.

Für Leistungen der Sozialhilfe gilt: Die Leistung kann erst ab dem Monat bewilligt werden, in dem Sie den Antrag stellen.

Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:

  • eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und mehrtägige Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (zum 1. Schulhalbjahr in Höhe von 103,00 € und zum 2. Schulhalbjahr in Höhe von 51,50 €),
  • Schülerbeförderung,
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht),
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) in Höhe von 15,00 € monatlich.

Formulare/Merkblätter/Hinweise

Anträge für die Bildung und Teilhabe

Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag und Wohngeld) gilt: Sie können den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe maximal 1 Jahr rückwirkend ab Leistungsbezug stellen.

Für Leistungen der Sozialhilfe gilt: Die Leistung kann erst ab dem Monat bewilligt werden, in dem Sie den Antrag stellen.

Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:

  • eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und mehrtägige Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (zum 1. Schulhalbjahr in Höhe von 103,00 € und zum 2. Schulhalbjahr in Höhe von 51,50 €),
  • Schülerbeförderung,
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht),
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) in Höhe von 15,00 € monatlich.

Formulare/Merkblätter/Hinweise

Anträge für die Bildung und Teilhabe

Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag und Wohngeld) gilt: Sie können den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe maximal 1 Jahr rückwirkend ab Leistungsbezug stellen.

Für Leistungen der Sozialhilfe gilt: Die Leistung kann erst ab dem Monat bewilligt werden, in dem Sie den Antrag stellen.

Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:

  • eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und mehrtägige Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (zum 1. Schulhalbjahr in Höhe von 103,00 € und zum 2. Schulhalbjahr in Höhe von 51,50 €),
  • Schülerbeförderung,
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht),
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) in Höhe von 15,00 € monatlich.

Formulare/Merkblätter/Hinweise

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