Drohen auch für Schulpflichtige Betretungsverbote?

Nein, die Schulpflicht hat Vorrang. Eine gesetzlich schulpflichtige Person darf daher kein Betretungsverbot erhalten und ist in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen weiter zu betreuen. Jedoch bleibt es bei der Möglichkeit von Buß- und Zwangsgeld.