Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen

Das Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen nimmt die staatliche Aufsicht in den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen (Städte und Gemeinden) und Zweckverbände wahr und stellt sicher, dass die Verwaltung dieser im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Organe der Kommunen und der Zweckverbände und deren Teile geschützt werden (Rechtsaufsicht). Dies betrifft beispielsweise die Prüfung und ggf. Genehmigung von Satzungen, Wirtschaftsplänen, der Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegeln, der Errichtung von oder der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen (GmbH, Eigenbetriebe u. a.) und von Gebietsänderungen.

Die Kommunalaufsicht darf nur im Interesse des öffentlichen Wohls eingreifen, nicht aber mit dem Ziel, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen.

Zum Amt für Kommunalaufsicht gehört auch das Kreiswahlbüro, dass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, Europawahlen und Volksabstimmungen) im Burgenlandkreis zuständig ist.

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht hat entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt sicherzustellen, dass die Verwaltung der Kommunen im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Organe der Kommune und von deren Teilen geschützt werden. Sie fördert die Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft der Kommunen und hilft mit bei der Lösung kommunaler Aufgaben.

Die Kommunalaufsichtsbehörde kann Beschlüsse und Anordnungen der Kommune, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie von der Kommune binnen einer angemessenen Frist aufgehoben werden. So dürfen Beschlüsse der Kommune, der nach gesetzlicher Vorschrift der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen sind erst dann vollzogen werden, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.

Zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht gehört unter anderem die Prüfung der Einhaltung der Haushalts- und Stellenpläne, Satzungen und Beschlüsse in den kreisangehörigen Gemeinden sowie die Prüfung, ob Grundstücksverkäufe der Gemeinden auf rechtlicher Grundlage erfolgten.

In der Kommunalaufsicht des Landkreises angesiedelt ist das Wahlbüro für Europa-, Bundes-, Landeswahlen sowie Kommunalwahlen.

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