Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen
Am Freitag, dem 13. September 2024, hat das Veterinäramt des Burgenlandkreises eine Aufstallungsanordnung erlassen. Damit reagiert das Veterinäramt auf die jüngsten Ergebnisse der Beprobungen im Tierpark Lützen. Dort ist am Freitag der Ausbruch der Geflügelpest durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und das Friedrich-Löffler-Institut amtlich festgestellt worden. Ein in dem Tierpark verendeter Schwan hatte sich mit Aviäre Influenza, auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt, infiziert.
Folglich wurde ein Aufstallungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt, in dem alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel ab sofort aufgefordert sind, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung zu halten. Betroffen ist im Burgenlandkreis die Kernstadt Lützen sowie der Ortsteil Meuchen.
Des Weiteren sind ab sofort im gesamten Burgenlandkreis Ausstellungen, Märkte sowie sonstige Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Diese Anordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Aus diesem Grund musste das Veterinäramt des Burgenlandkreises unverzüglich die Tötung aller Geflügelarten im Tierpark Lützen veranlassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden: 03443/372302 oder 03443/372313.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachungen