Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten für eine einfache, ortsübliche Bestattung werden übernommen, soweit es den bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

Die Prüfung erfolgt im Einzelfall anhand der Einkommens-und Vermögenssituation der Antragsteller.

Wenn die verstorbene Person Sozialhilfe (z.B. Leistungen der Hilfe zur Pflege für ein Pflegeheim) bezogen hat, wenden Sie sich an das Sozialamt, welches die Leistung gewährt hat.

Wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat, wenden Sie sich an das Sozialamt des Sterbeortes.

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Fax:
03445 73 1230
Telefon:
03445 73 1266
Telefon:
03445 73 1293
Web:
www.burgenlandkreis.de