Bei welchem Gesundheitsamt muss die Benachrichtigung vorgenommen werden?

Das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises ist für alle Personen zuständig, die in Einrichtungen tätig sind oder betreut/untergebracht werden, welche sich im Landkreis „Burgenlandkreis“ befinden. Es kommt dabei nicht darauf an, wo die jeweilige Einrichtung ihren (Haupt-)Sitz hat. Es kann daher auch vorkommen, dass die Benachrichtigung an verschiedene Gesundheitsämter erfolgen muss, wenn Betroffene in unterschiedlichen Landkreisen tätig sind oder betreut/untergebracht werden.