Anlagenregister nach der 44.BImSchV

Für die Anzeige zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV, finden Sie hier ein Formblatt entsprechend dem Anhang 1 der Verordnung.

Alle eingereichten Anzeigen nach § 6 der 44. BImSchV werden innerhalb eines Monats nach Eingang und Vollständigkeit der Anzeige in einem Anlagenregister erfasst, welches monatlich aktualisiert und dann veröffentlicht wird. Das aktuelle Anlagenregister finden Sie hier.