Infektionsschutz

Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (Infektionsschutzgesetz). Hier steht der Schutz Einzelner als auch der Allgemeinheit im Vordergrund. Durch Resistenz Bildung von Keimen, Reisevielfalt und Auftreten neuer Erreger haben Infektionskrankheiten auch heute nicht an Bedeutung verloren.

Es ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zu schützen.

  • Erfassung, Überwachung und Bearbeitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten einschließlich der Ermittlung von Infektionsursachen, -quellen und möglichen Kontaktpersonen zu Erkrankten sowie anonymisierte Weiterleitung an das Robert-Koch Institut, zur Erstellung von Bundesstatistiken
  • Beratung von Bürgern, Erkrankten, Vorschuleinrichtungen
  • Überwachung und Kontrolle von Kindertagesstätten sowie Kinder- und Jugendheimen

Für weitere Informationen: www.infektionsschutz.de - infektionsschutz.de

Aktuelle Informationen des BMG zur COVID-19-Impfung

Die aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur COVID-19-Impfung  finden Sie HIER

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