Grundstücksverkehr und Pachten

Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Das Amt für ländliche Entwicklung ist Genehmigungsbehörde gemäß Grundstücksverkehrsgesetz bei der Veräußerung von Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen. Das Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes ist unter anderem die Förderung der Agrarstruktur und somit der Erhalt lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe. Geprüft auf Genehmigungsfähigkeit werden Vorverträge und/ oder notarielle Verträge. Die Erteilung einer Genehmigung ist ab einer Größe von 2 ha landwirtschaftlicher Fläche notwendig. Es erfolgt eine Kontrolle der Preisgestaltung, um gegebenenfalls überhöhter Preise und ungesunde Verteilung von Grund und Boden zu verhindern. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 Monat.

 

Genehmigungen nach dem Landpachtverkehrsgesetz

Das Amt für ländliche Entwicklung ist Anzeigebehörde gemäß Landpachtgesetz bei Neupachten und Änderungen in bestehenden Pachtverträgen. Die Pacht hat ihre gesetzliche Grundlage im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darunter fällt auch der Bereich der Landpacht. Durch den Pachtvertrag wird dem Pächter gestattet, den gepachteten Gegenstand zu gebrauchen und die Früchte dessen zu genießen, soweit sie als Ertrag der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung anzusehen sind. Als Gegenleistung erhält der Verpächter vom Pächter den vereinbarten Pachtzins. Das Landpachtverkehrsgesetz regelt die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen. Es dient dazu agrarstrukturelle Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Pachtverträge sind in Sachsen-Anhalt ab einer Gesamtfläche von mind. 1 Hektar, innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Anhand dieser Daten wird jährlich ein Pachtspiegel über die durchschnittlichen Pachtpreise der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Burgenlandkreises erstellt.

Öffnungszeiten

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr

Adressen
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Außenstelle Bahnhofstraße in Naumburg
Landratsamt
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Telefon:
03445 73-2951
Fax:
03445 73-2952
Web:
www.burgenlandkreis.de
Mitarbeitende

HerrRalfFranke

Amt für ländliche Entwicklung
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale)
Telefon:
03445 732965

FrauSabineScholz

Amt für ländliche Entwicklung
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale)
Telefon:
03445 732967