Onlineterminbuchung für Schuleingangsuntersuchung
Ihr Kind wird im kommenden Jahr schulpflichtig. Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 gemäß § 37 Abs. 2 eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes vor (SchulG LSA; GVBI. LSA S. 244). Weitere Rechtsgrundlage ist der § 84a Abs. 3 SchulG LSA. Alle zitierten Gesetze gelten in der aktuellen Fassung.
Für Kinder, welche im Jahr 2025 eingeschult werden, können Online-Termine voraussichtlich ab März/April 2024 gebucht werden. Wir bitten bis dahin um Geduld. Danke für Ihr Verständnis.
Was passiert bei der Untersuchung?
Bei dieser Untersuchung prüft die Schulärztin/ der Schularzt des Gesundheitsamtes, ob Ihr Kind aus ärztlicher Sicht altersgerecht entwickelt ist. Zusätzlich sollen die Schulärzte sowohl die Eltern als auch die Schule in Fragen gesundheitlicher Entwicklung und eventueller spezieller Förderung der Kinder beraten.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Es werden der Gesundheitszustand und die körperliche, geistige, seelische und soziale Reife festgestellt, sowie die Funktion der Sinnesorgane (Sehtest, Hörtest) überprüft. Sollten sich Beeinträchtigungen herausstellen, kann umgehend eine weitergehende Diagnostik empfohlen bzw. können Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
Wozu dient der Fragebogen?
Die Angaben im Elternfragebogen dienen dazu, Befunde und Entwicklungsbesonderheiten Ihres Kindes besser einordnen und beurteilen zu können.
Warum ergänzende freiwillige Angaben zum „familiären Umfeld“?
Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen familiärer Situation und Kindesgesundheit. Ihre Angaben sollen helfen, Ihrem Kind seiner besonderen Situation entsprechende individuelle Förderangebote zu empfehlen.
Wir bitten Sie daher, auch diese Fragen zu beantworten.
Was passiert mit den erhobenen Daten?
Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen des DS-GVO und des DSG LSA sowie die ärztliche Schweigepflicht. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der ärztlichen Beurteilung, der ärztlichen Dokumentation sowie in anonymisierter Form der Gesundheitsberichterstattung.
Zur Einschulungsuntersuchung müssen Sie folgendes mitbringen:
- den ausgefüllten Elternfragebogen
- den Impfausweis
- das gelbe Vorsorgeheft
- falls vorhanden – die Brille des Kindes
Die Vorlage des Impfausweises erfolgt verpflichtend, da bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben hat (§ 34 Abs. 11 IfSG).
Bitte buchen Sie hier einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung:
Adressen
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 73-1675
Fax Naumburg
- Fax:
- 03443 372-362
Fax Weißenfels
- Telefon:
- 03445 73-1674
- Web:
- www.burgenlandkreis.de
- E-Mail:
- gesundheitsamt@blk.de