Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen.
Für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge haben Sie die Möglichkeit klassisch Formulare (siehe Kachel: „Formulare Kreiswahlvorschläge“) auszufüllen oder hier das Kandidatenportal zu verwenden.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin im Internet zu nutzen. In dem Portal können Sie die Vordrucke für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 bequem online ausfüllen, verwalten, herunterladen und ausdrucken. Eine benutzerfreundliche Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen wie die Autovervollständigung von Adresseingaben unterstützen Sie bei der Dateneingabe. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden. Warnmeldungen und eine abschließende Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle weisen auf mögliche Unstimmigkeiten hin, so dass Fehleingaben überprüft und noch vor der Einreichung des Wahlvorschlags berichtigt werden können. Rücksprachen bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags können so verhindert und zusätzliche Arbeitsaufwände auf Ihrer und unserer Seite vermieden werden.
Das Kandidatenportal hilft Ihnen dabei, einen Wahlvorschlag vollständig und fehlerfrei auszufüllen. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch – es spart Ihnen Zeit und erleichtert die Erstellung des Wahlvorschlags erheblich!
Sie erreichen das Kandidatenportal unter https://service.bundeswahlleiterin.de/kandidatenportal/ oder Sie nutzen die Kachel „Kandidatenportal".
Die Zugangsdaten zum Kandidatenportal können aus Sicherheitsgründen nicht online generiert werden. Diese müssen Sie beim Kreiswahlleiter (am besten per E-Mail) anfordern. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der rechten Seite. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten umgehend mit den entsprechenden weiteren Hinweisen zu.
Die Anlage 14 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) und Bescheinigung des Wahlrechts) erhalten Sie von uns als ausfüllbares PDF-Formular auf schriftliche (auch elektronische) Erklärung des Einzelbewerbers / eines Vorstandsmitglieds [bei Parteien], zu welchem Datum die Aufstellung des Kreiswahlvorschlages abgeschlossen wurde. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der rechten Seite.
Wir übersenden Ihnen die Anlage 14 auf Wunsch auch als Papiervordruck. Bitte beachten Sie, dass wir maximal 300 Papiervordrucke versenden. Sofern erforderlich, können weitere Druckexemplare nachgeordert werden. Bitte lassen Sie uns für den Versand eine Postadresse zukommen oder vereinbaren einen Termin zur Abholung beim Kreiswahlbüro bzw. Kreiswahlleiter.
Der Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, ausgedruckt, von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original bis Montag, 20. Januar 2025 (= 34. Tag vor der Wahl), bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlleitung vorliegen. Die Anschrift finden Sie auf der rechten Seite.
Weitere Hinweise können den ebenfalls verknüpften Dateien und Internetseiten (z. b. der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin) entnommen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen und den rechtsseitig zu findenden Kontaktdaten für Rückfragen zur Verfügung.