Beschreibung

In der Natur fließendes oder stehendes Wasser wird als Gewässer bezeichnet.
Bei der unteren Wasserbehörde werden Genehmigungen und Erlaubnisse für wasserwirtschaftliche Vorhaben, wie zum Beispiel die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Entnahme von Grundwasser erteilt.
Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen.

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