Welche Konsequenzen drohen bei der Benachrichtigung über den nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten, unrichtigen oder zweifelhaften Nachweis der Masern-Impfdokumentation an das Gesundheitsamt für die in den Einrichtungen Betreuten/Untergebrachten?

Den in den Einrichtungen untergebrachten und betreuten Personen drohen neben Buß- und Zwangsgeld Betretungsverbote durch das Gesundheitsamt. Kinder können demnach vom Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ausgeschlossen werden. Außerdem kann das Gesundheitsamt Betroffene zu einem Beratungsgespräch laden und zur Vervollständigung des Impfschutzes auffordern.  Die Verbotsverfügungen ergehen jedoch erst nach Ermittlung des Sachverhalts. Die Einrichtungen werden vor einer Verbotsverfügung rechtzeitig vom Gesundheitsamt informiert bzw. zum Verfahren mit der Möglichkeit der Stellungnahme hinzugezogen. Handelt es sich um minderjährige Personen, richten sich die Pflichten an die Sorgeberechtigten. Bei gesetzlich betreuten Personen richten sich die Plichten an den Betreuer, sofern es seinen Aufgabenkreis umfasst.