Die Tierschutzüberwachung

Tierschutzüberwachung

Die Tierschutzüberwachung dient den Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere, durch die regelmäßige Kontrolle und Überwachung von Nutztierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen und nach § 11 Tierschutzgesetz genehmigten Einrichtungen auf eine sach- und artgerechten Haltung, einen tiergerechten Umgang und eine schonende Nutzung von Tieren durch den Menschen.

Die anlassbezogene Kontrolle der immer größer werdenden Anzahl privater Tierhaltungen, die direkte Einflussnahme auf die Haltungsbedingungen, den Umgang und die Gewährleistung einer tierschutzgerechten Haltung dieser Tiere nimmt auf dem Gebiet der Tierschutzüberwachung einen immer größeren Raum ein.

Schwerpunkte:

  • regelmäßige Kontrolle und Überwachung von Nutztierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen, nach § 11 Tierschutzgesetz genehmigten Einrichtungen (Zoohandlung, Hundeschulen, Tierpensionen u.a.) und Veranstaltungen mit Tieren
  • anlassbezogene Kontrollen privater Tierhaltungen aufgrund von Bürgerbeschwerden
  • Abfertigung und Überwachung von nationalen und internationalen Tiertransporten
  • Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
  • Tierschutzrechtliche Genehmigungen für den Handel und die Zucht
  • Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
  • Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
  • Erteilen von Sachkunde- und Befähigungsnachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung, Tiertransport, Ferkelkastration
  • Überwachung von Versuchstierhaltungen
  • Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen

Veröffentlichungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. zum Download (Merkblätter und Haltungsempfehlungen zu den verschiedensten tierschutzrechtlichen Themenbereichen)

https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/