Wie wird der Nachweis über die Immunität/Kontraindikation gegen Masern erbracht?

Die Betroffenen haben eine sogenannte Impfdokumentation vorzulegen. Das kann durch Vorlage des Impfausweises mit den Impfdaten erfolgen

  • Datum der Schutzimpfung, 
  • Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, 
  • Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,  
  • Name der geimpften Person und deren Geburtsdatum,
  • Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person,
  • Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person

oder falls der Impfausweis nicht vorgelegt wurde, durch eine Impfbescheinigung mit den Daten erfolgen, wie sie im Impfausweis zu dokumentieren sind.

Zudem kann ein ärztliches Zeugnis über die Immunität gegen Masern oder über die medizinische Kontraindikation einer Impfung gegen Masern vorgelegt werden.

Sollten derartige Nachweise nicht vorliegen, genügt auch ein Nachweis einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung darüber, dass dort ein Nachweis schon einmal vorgelegen hat.