Wechsel des Schuleinzugsbereiches
Zur Erfüllung der Schulpflicht haben Schülerinnen und Schüler die Schule im Schuleinzugsbereich zu besuchen. Eine Ausnahme der Beschulung für eine Schule außerhalb des Schuleinzugsbereiches kann beim abgebenden Schulträger beantragt werden. Der Schulträger trifft die Entscheidung in Abstimmung mit dem aufnehmenden Schulträger und der Schule unter der Voraussetzung, dass es einen freien Schulplatz gibt und die vorliegenden Gründe einen Wechsel rechtfertigen. Die Gründe sind ausführlich zu erläutern.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular und richten Sie Ihren Antrag an bildung@blk.de oder
Amt für Bildung, Kultur und Sport
Schulverwaltung
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg
Einen Überblick der Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises mit den Schuleinzugsbereichen finden Sie unten in den Dokumenten.
Für Ausnahmeanträge im Bereich Grundschulen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Für die Sekundarschulen in der Stadt Zeitz wenden Sie sich bitte an die Stadt Zeitz.
Aus der Ausnahmegenehmigung zur Beschulung außerhalb des Schulbezirks ergibt sich grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung bzw. zusätzliche Fahrkostenrückerstattung.
Adressen
Neidschützer Straße 1
06618Naumburg (Saale), Stadt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale), Stadt
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels, Stadt
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale), Stadt
Kontakt
- Telefon:
- 03445 73-2104
- Fax:
- 03445 73-2103
- E-Mail:
- bildung@blk.de
- Web:
- Der Burgenlandkreis im Herzen Mitteldeutschlands