Wechsel des Schuleinzugsbereiches

Zur Erfüllung der Schulpflicht haben Schülerinnen und Schüler die Schule im Schuleinzugsbereich zu besuchen. Eine Ausnahme der Beschulung für eine Schule außerhalb des Schuleinzugsbereiches kann beim abgebenden Schulträger beantragt werden. Der Schulträger trifft die Entscheidung in Abstimmung mit dem aufnehmenden Schulträger und der Schule unter der Voraussetzung, dass es einen freien Schulplatz gibt und die vorliegenden Gründe einen Wechsel rechtfertigen. Die Gründe sind ausführlich zu erläutern.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular und richten Sie Ihren Antrag an bildung@blk.de oder

Amt für Bildung, Kultur und Sport
Schulverwaltung
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg

Einen Überblick der Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises mit den Schuleinzugsbereichen finden Sie unten in den Dokumenten.

Für Ausnahmeanträge im Bereich Grundschulen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Für die Sekundarschulen in der Stadt Zeitz wenden Sie sich bitte an die Stadt Zeitz.

Aus der Ausnahmegenehmigung zur Beschulung außerhalb des Schulbezirks ergibt sich grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung bzw. zusätzliche Fahrkostenrückerstattung.

Adressen
Besucheradresse
Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg
Neidschützer Straße 1
06618Naumburg (Saale), Stadt
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale), Stadt
Besucheradresse
Landratsamt Außenstelle Weißenfels
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels, Stadt
Anschrift
Außenstelle Bahnhofstraße in Naumburg
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale), Stadt
Kontakt
Telefon:
03445 73-2104
Fax:
03445 73-2103
Web:
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