Landrat erlässt Allgemeinverfügung zur Wildschwein-Untersuchung

Der Landrat des Burgenlandkreises hat eine Allgemeinverfügung unterzeichnet, um ein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Burgenlandkreis frühzeitig zu erkennen. Die ASP schreitet auch in Deutschland immer weiter voran. Deshalb ist es wichtig, das Auftreten des ASP-Virus im Burgenlandkreis frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig und schadenbegrenzend diese Tierseuche bekämpfen zu können.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zum 21. März 2022 wird die Jägerschaft im Burgenlandkreis verpflichtet, die Untersuchung aller erlegter Wildschweine mittels Tupfer auf ASP zu veranlassen. Bisher erfolgte die Untersuchung von Tupfer- und Blutproben von Unfallwild und verendeten Wildschweinen. Nun wird die Beprobung auf alle im Burgenlandkreis erlegten Wildschweine erweitert.

Im Oktober 2021 wurde die ASP auch im Landkreis Meißen bei Wildschweinen nachgewiesen. Die Entfernung zwischen der Kreisgrenze des Landkreises Meißen zu unserer Kreisgrenze beträgt nur 42 Kilometer Luftlinie. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in westliche Richtung kann daher nicht ausgeschlossen werden und ist angesichts der Verbreitung in ganz Ostmitteleuropa wahrscheinlich.

Ein wesentlicher Übertragungsweg ist der direkte und indirekte Kontakt von Wildschweinen zu Hausschweinen. Sowohl über infizierte Wildschweine als auch über Menschen, Fahrzeuge und Lebensmittel besteht die Gefahr der Weiterverbreitung dieser Tierseuche. Mit dem Erlassen der Allgemeinverfügung erhofft sich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises, dass die Hausschweinbestände vor dieser tödlich verlaufenden Seuche geschützt werden können. Wirtschaftliche Schäden und Tierleid sollen somit so gering wie möglich gehalten werden.