Nahverkehrsplan


Der Burgenlandkreis ist als Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) in seinem Gebiet zuständig. Er plant, organisiert und finanziert somit das Angebot des ÖSPV und ist verpflichtet, einen verbindlichen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben (gemäß Gesetz über den öf-fentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt ÖPNVG LSA §§ 5, 6). Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird in Sachsen-Anhalt und damit auch im Burgenlandkreis durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) organisiert, die als SPNV-Aufgabenträger den ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt beschließt.

Der Kreistag des Burgenlandkreises hat in seiner 32. Sitzung am 10.12.2018 unter Beschluss-Nr. 274-32/2018 KT die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Burgenlandkreises für den Zeitraum 2019 - 2029 beschlossen. Der Nahverkehrsplan ist im Kapitel Finanzierungs- und Investitionsplanung im Rahmen der kreislichen Haushaltsplanung jährlich fortzuschreiben und an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Hier können Sie den Nahverkehrsplan von 2019 - 2029 herunterladen.  
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