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Allgemeine Sprechzeiten der Ämter

Dienstag:         08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag:    08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag:             08:30 - 11:30 Uhr


Wer stellt mir eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber aus, wenn ich mein Kind zu Hause betreuen muss?

Hierzu erhalten Sie als Sorgeberechtigte vom Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid für Ihr Kind. Dieser wird aber erst gegen Ende der Quarantänezeit bei Ihnen schriftlich eintreffen. Dieser kann dann auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden.