Ambulante Leistungen in der Häuslichkeit
Die pflegebedürftige Person wird zu Hause entweder von Familienangehörigen gepflegt oder von einem Pflegedienst versorgt. Nur wenn der Hilfebedarf durch die Leistungen der Pflegekasse nicht gedeckt wird, kann der Sozialhilfeträger zusätzlich Leistungen übernehmen, dies wird im Einzelfall geprüft.
Formulare/Merkblätter/Hinweise
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (barrierefrei)
0.7 MBantrag auf gewaehrung von leistungen nach dem sgb xii pdf 01.01.2020 3a
Hinweisblatt Datenschutz DSGVO AG SGB IX und SGB XII ab 01.01.2020 (bedingt barrierefrei)
0.3 MBhinweisblatt datenschutz dsgvo ag sgb ix und sgb xii ab 01.01.2020 3b