Ambulante Leistungen in der Häuslichkeit

Die pflegebedürftige Person wird zu Hause entweder von Familienangehörigen gepflegt oder von einem Pflegedienst versorgt. Nur wenn der Hilfebedarf durch die Leistungen der Pflegekasse nicht gedeckt wird, kann der Sozialhilfeträger zusätzlich Leistungen übernehmen, dies wird im Einzelfall geprüft.

Formulare/Merkblätter/Hinweise

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Die pflegebedürftige Person wird zu Hause entweder von Familienangehörigen gepflegt oder von einem Pflegedienst versorgt. Nur wenn der Hilfebedarf durch die Leistungen der Pflegekasse nicht gedeckt wird, kann der Sozialhilfeträger zusätzlich Leistungen übernehmen, dies wird im Einzelfall geprüft.

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Die pflegebedürftige Person wird zu Hause entweder von Familienangehörigen gepflegt oder von einem Pflegedienst versorgt. Nur wenn der Hilfebedarf durch die Leistungen der Pflegekasse nicht gedeckt wird, kann der Sozialhilfeträger zusätzlich Leistungen übernehmen, dies wird im Einzelfall geprüft.

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