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Allgemeine Sprechzeiten der Ämter

Dienstag:         08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag:    08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag:             08:30 - 11:30 Uhr


Müssen Eltern oder Geschwisterkinder ebenfalls in Quarantäne, wenn es an der Schule einen positiven Fall gegeben hat?

Nein, die Quarantäne gilt für direkte Kontaktpersonen, in dem Fall für Ihr Kind. Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen.

Treten allerdings Krankheitssymptome auf, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt/ Kinderarzt auf.