Nahverkehr
Der Burgenlandkreis ist als Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) in seinem Gebiet zuständig. Er plant, organisiert und finanziert somit das Angebot des ÖSPV und ist verpflichtet, einen verbindlichen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben (gemäß Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt ÖPNVG LSA §§ 5, 6). Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird in Sachsen-Anhalt und damit auch im Burgenlandkreis durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) organisiert, die als SPNV-Aufgabenträger den ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt beschließt.
Der Nahverkehrsplan für den Burgenlandkreis ist nach seiner letzten Fortschreibung vom 02.03.2010 und der Aktualisierung vom 30.11.2015 nun erneut fortzuschreiben. Anpassungsbedarf ergibt sich z. B. durch die Veränderungen des Bevölkerungsstands und des Verkehrsangebots sowie Änderungen der finanziellen Rahmenbedingungen. Folgende verkehrspolitische Zielsetzungen sind bezogen auf das Leistungsangebot des ÖSPV im Burgenlandkreis vorgegeben:
- Berücksichtigung von Empfehlungen des „Zukunftssicheren ÖPNV-Konzeptes 2020 für den Burgenlandkreis“ (Clever unterwegs im Burgenlandkreis) mit der Zielstellung der Einführung des integralen Taktfahrplans auf den Hauptverkehrsachsen („Erweitertes Netz“)
- Anbindung aller Ortschaften mindestens im 2-h-Takt von Montag bis Freitag, in Kombination mit flexiblen Bedienformen und teilweiser Verdichtung zum 1-h-Takt
- Erhaltung bzw. Verbesserung von Qualität und Nachfrage im Linienbusverkehr durch Anschlusssicherung zwischen vertakteten Linien und alternativen Bedienformen sowie zum Schienenpersonennahverkehr
- Beachtung und schrittweise Umsetzung der Anforderungen der Barrierefreiheit in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Straßenbaulastträgern und den betroffenen Beiräten
- Verbesserte Abstimmung von Schulanfangs- und –endzeiten im Einvernehmen mit den Schulgesamtkonferenzen, der Schülerbeförderungssatzung und den Vorgaben des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt an die Taktzeiten des neuen ÖPNV-Konzeptes
- Berücksichtigung der fachlichen und finanziellen Grundlagen zur Prüfung einer Tarifzonenanpassung im Burgenlandkreis
- Verbesserung des Kostendeckungsgrades des ÖPNV
- Einführung eines „Service-Busses“ als zusätzl. Mobilitätsangebot in der Naherschließung anstelle von vorhandenen RufBus-Angeboten und unter finanzieller Beteiligung von Gemeinden von ca. 5 Prozent der zusätzlichen Betriebskosten gegenüber der RufBus-Leistung
- bedarfsgerechte Erweiterung flexibler Bedienformen in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage
- weiterer Ausbau der Verknüpfungsstellen zw. den Verkehrsträgern insbesondere im Zuge des Aufbaus eines Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes
- Abstimmung mit dem Land Sachsen-Anhalt zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Verbindungen des ÖPNV-Landesnetzes
- Verstärkung der Aktivitäten im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung zur Kundeninformation und –bindung, verstärkt in der Einlaufphase des neuen ÖPNV-Konzeptes
Der Burgenlandkreis als Gesellschafter des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) verfolgt zudem die Ziele des MDV-Strategieprozesses 2020.