Sonntagsfahrverbot

Leistungsbeschreibung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird, im Falle einer flächendeckenden Ausnahmegenehmigung die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die den Transport durchführende Person ihren Wohnort oder Sitz oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Kontaktieren sie uns unter der Telefonummer 03445 73 1549 oder 03445 73 1550, der Faxnummer 03445 731599 oder per E-Mail strassenverkehrsamt@blk.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte füllen sie das hinterlegte Antragsformular aus.

Sofern Sie eine Dauerausnahmegenehmigung begehren ist die Zustimmung der IHK erforderlich. 

Grundsätzlich ist die zwingende Notwendigkeit für die benötigte Ausnahmegenehmigung zu begründen und dem Antrag beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind mindestens 2 Wochen vorher einzureichen.

Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 3 StVO

§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO

VwV-StVO

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)