Die Vergabeunterlagen werden (sofern
sie nicht einer besonderen Vertraulichkeit unterliegen) auf der e-Vergabe-Plattform:
www.evergabe-online.de frei
zugänglich zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass der
freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht
dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können müssen Sie rechtzeitig die
Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der
Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der
Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung
stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Auch wenn die Registrierung auf
der e-Vergabe-Plattform nicht zwingend erforderlich ist, um Vergabeunterlagen
anfordern zu können, wird allen Interessenten dringend zu der Registrierung
geraten. Denn nur registrierte Nutzer können aktiv über Veränderungen im
Verfahren informiert werden. Wenn Sie als registrierter Nutzer die Teilnahme an
einem Verfahren aktivieren, werden Sie auf dem Laufenden gehalten und vermeiden
vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom
Vergabeverfahren.
Spätestens wenn Sie an einem
elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie sich
registrieren. Der AnA-Web ist der webbasierte Angebotsassistent der e-Vergabe.
Für die Registrierung am AnA-Web
benötigen Sie keine Dokumente, Zertifikate und keine spezielle Software. Sie
benötigen lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, um die Registrierung an der
e-Vergabe bestätigen zu können.
Ein Signaturzertifikat ist erst
dann erforderlich, wenn Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten.
Alle weiteren Informationen
finden Sie unter:
www.evergabe-online.info
Für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt:
Nicht nur die Bekanntmachung und
die dazugehörigen Vergabeunterlagen werden frei zugänglich und kostenlos im
Internet veröffentlicht und sind dort abrufbar, sondern auch die gesamte Kommunikationzwischen Bieter und Vergabestelle hat elektronisch über die Vergabeplattform
zu erfolgen. Dazu gehört auch, dass Angebote, Teilnahmeanträge,
Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen im Vergabeverfahren von
wenigen Ausnahmefällen abgesehen nur noch elektronisch entgegengenommen
werden dürfen.
Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungen) gilt folgendes:
Auch hier erfolgt die
Bekanntmachung der Ausschreibung auf der e-Vergabe-Plattform. Ebenso sind hier
die Vergabeunterlagen hinterlegt.
Bezüglich der nachfolgenden
Punkte beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise im Bekanntmachungstext und in
den Vergabeunterlagen. Grundsätzlich ist folgendes möglich:
1. Anforderung
der Vergabeunterlagen
· Frei zugänglich auf der Vergabeplattform (siehe
Hinweise oben)
· Als registrierter Benutzer im AnA-Web
· Per E-Mail
2. Kommunikation
· Elektronisch über die Vergabeplattform
· Per E-Mail
3. Angebotsabgabe
· Schriftlich
· Elektronisch über die Vergabeplattform mit
fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur