Ausländerbehörde und Personenstandswesen
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen aller Ausländer zuständig. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anderer Gesetze. Damit ist die Ausländerbehörden auch die erste Ansprechstelle für alle Fragen in diesen Bereichen.
Außerdem ist die Standesamtsaufsicht Bestandteil der Ausländerbehörde. Sie ist verantwortlich für die rechtliche Aufsicht der Standesämter und Meldebehörden sowie für alles rund um die deutsche Staatsangehörigkeit und Namensänderungen.