Wechsel des Schuleinzugsbereiches

Zur Erfüllung der Schulpflicht haben Schülerinnen und Schüler die Schule im Schuleinzugsbereich zu besuchen. Eine Ausnahme der Beschulung für eine Schule außerhalb des Schuleinzugsbereiches kann beim abgebenden Schulträger beantragt werden. Der Schulträger trifft die Entscheidung in Abstimmung mit dem aufnehmenden Schulträger und der Schule unter der Voraussetzung, dass es einen freien Schulplatz gibt und die vorliegenden Gründe einen Wechsel rechtfertigen. Die Gründe sind ausführlich zu erläutern.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular und richten Sie Ihren Antrag an bildung@blk.de oder

Amt für Bildung, Kultur und Sport
Schulverwaltung
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg

Einen Überblick der Schulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises mit den Schuleinzugsbereichen finden Sie unten in den Dokumenten.

Für Ausnahmeanträge im Bereich Grundschulen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Für die Sekundarschulen in der Stadt Zeitz wenden Sie sich bitte an die Stadt Zeitz.

Aus der Ausnahmegenehmigung zur Beschulung außerhalb des Schulbezirks ergibt sich grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung bzw. zusätzliche Fahrkostenrückerstattung.

Schulanmeldung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen eine Schule besuchen (Schulpflicht).

Die Schupflicht ist im § 36 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) geregelt.

Voraussetzungen für die Aufnahme an einer Schule

1. Vorlage einer Meldebescheinigung mit der aktuellen Wohnadresse
2. eine ärztliche Schultauglichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie über das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises. Bitte vereinbaren Sie für die Schuluntersuchung einen Termin beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises (Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, Tel.: 03445 731674)

Verfahrensablauf

Nach der schulärztlichen Untersuchung sendet das Gesundheitsamt eine Kopie des Gesundheitsnachweises an das Amt für Bildung, Kultur und Sport des Burgenlandkreises. Daraufhin wird das Kind für die Schulzuweisung an das Landesschulamt gemeldet. Das Landesschulamt weist aufgrund des Alters und der Wohnanschrift die entsprechende Schule zu. Anschließend erhalten Sie vom Landesschulamt einen Brief mit der Information, an welcher Schule Ihr Kind aufgenommen wird.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018, letzte berücksichtigte Änderung vom 02.12.2025
  • Aufnahme und Beschulung zugewanderter Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (Zugewandertenbeschulungserlass), RdErl. des MB vom 05. August 2025
Adressen
Besucheradresse
Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg
Neidschützer Straße 1
06618Naumburg (Saale), Stadt
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale), Stadt
Besucheradresse
Landratsamt Außenstelle Weißenfels
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels, Stadt
Anschrift
Außenstelle Bahnhofstraße in Naumburg
Bahnhofstraße 48
06618Naumburg (Saale), Stadt
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