Wichtiges Ehrenamt: Fünf weitere Naturschutzbeauftragte im Burgenlandkreis
Im Rahmen der diesjährigen Informations- und Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte sind fünf weitere Personen in das Ehrenamt berufen worden. Die Bestellungsurkunden übergab Christian Kah, Amtsleiter des Umweltamts des Burgenlandkreises. Gleichzeitig dankten er und Michael Krawetzke, Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes, den berufenen Naturschutzbeauftragten für die Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt in den nächsten fünf Jahren auszuführen. Damit verfügt der Burgenlandkreis nun über insgesamt 58 ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte.
Die im Burgenlandkreis berufenen Beauftragten zeichnen sich insbesondere durch ihre Kenntnisse in den folgenden Bereichen aus:
- Botanik (Pflanzenkunde)
- Mykologie (Pilzkunde)
- Dendrologie (Baum-/Strauchkunde)
- Herpetologie (Lurche, Kriechtiere)
- Entomologie (Insektenkunde)
- Ornithologie (Vogelkunde)
- Mammalogie (Säugetierkunde)
Den fachlichen Höhepunkt der Veranstaltung stellte der Vortrag von Frau Dr. Weber (Wolfskompetenzzentrum Iden) zum Thema „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ dar. Die anschließende Diskussion zeigte, dass es im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Wolfspopulation noch jede Menge Aufklärungsbedarf gibt. Die Veranstaltung endete mit einem regen Erfahrungsaustausch aller Beteiligten und wird auch im nächsten Jahr fortgeführt.
Hintergrund
Die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten sind im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes des Burgenlandkreises als Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, vorwiegend im Außendienst, tätig. Sie unterstützen und beraten die Behörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes, bei der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung, der Umsetzung von Schutzgebietsverordnungen, der Durchführung von Monitoringmaßnahmen sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Sie sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, u.a. auch Naturschutzgebiete außerhalb der Wege zu betreten.
Um berufen werden zu können, müssen die ehrenamtlichen Naturschutz-beauftragten die erforderlichen Sachkenntnisse und Fähigkeiten besitzen sowie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen sie nicht bei der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises beschäftigt sein.