Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild

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Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen.

Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:

01.04.2023 bis 30.09.2023  -   Einreichungsfrist bis zum 15.10.2023

                                                     Auszahlung bis zum 15.12.2023

 01.10.2023 bis 31.12.2023 -   Einreichungsfrist bis zum 15.04.2024

                                                     Auszahlung bis zum 15.07.2024

Hinweise:

Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?

Ich muss,

1.      Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein

  •  Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
  •  Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
  •  Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
  • nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)

2.      einen gültigen Jagdschein besitzen

3.      für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben

Antragsverfahren

Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:

   

ZeitraumAbgabeterminEinzureichen beiAuszahlung
a)       01.04. – 30.09.15.10.UJB Burgenlandkreis15.12.
b)       01.10. – 31.03.15.04.UJB Burgenlandkreis15.07.

 

Was muss ich alles einreichen:

  1.  Antragsformular (vollständig ausgefüllt)
  2.  Streckenliste Schwarzwild für den beantragten Zeitraum
  3.  Pro abgerechneten Stück Schwarzwild der dazugehörige ordnungsgemäß ausgefüllte Wildursprungsschein (Kopie) inkl. Vermerk der Trichinenuntersuchung    vom Veterinäramt

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.

Die eingereichten Anträge werden durch die UJB geprüft. Nach Prüfung der eingereichten Anträge werden diese in gebündelter Form an die Obere Jagdbehörde (OJB) weitergeleitet. Die OJB beantragt die finanziellen Mittel beim Ministerium. Die Auszahlung der Prämie wird nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises veranlasst.

Die Weitergabe der Prämie an Jagdgäste, Begehungsscheininhaber (entgeltlich oder unentgeltlich) liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten Antragstellers.

Dies bedeutet, dass kein Begehungsscheininhaber einen Antrag auf Erlegungsprämie stellen kann, sondern nur der Pächter / Mitpächter / nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ / Jagdgenossenschaft.

In der Anlage finden Sie die benötigten Dokumente.