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Umstände von Abschiebung in Naumburg werden intern aufgearbeitet

Am 12. Mai 2025 sollte in Naumburg eine ausreisepflichtige syrische Familie nach Bulgarien abgeschoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht Halle (Saale) einen dagegen gerichteten Eilantrag als unbegründet abgelehnt hatte. Die Familie verfügt über einen anerkannten internationalen Schutzstatus in Bulgarien und hatte dort über längere Zeit gelebt.

Bei dieser Abschiebungsmaßnahme handelte es sich um den zweiten Abschiebungsversuch. Im Vorfeld war die Familie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise nach Bulgarien beraten worden, hatte die Angebote aber schriftlich abgelehnt.

Die Umstände der Abschiebungsmaßnahme werden gegenwärtig intern aufgearbeitet. Damit alle beteiligten Institutionen eingebunden werden können, kann eine abschließende Bewertung erst im Laufe der nächsten Woche erfolgen.