Stallhaltung für Geflügel wird aufgehoben

Die Stallpflicht für Geflügel in den Städten Weißenfels und Lützen wird am 6. März 2021 aufgehoben. Die Freilandhaltung von Geflügel ist somit wieder möglich. Die Regelung umfasste Hühner, Trut-, Perl-, und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Grund für die Aufhebung ist die veränderte Risikoeinschätzung zur Ausbreitung der Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut. In der mitteldeutschen Region Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es derzeit keine Belege für ein aktives Seuchengeschehen.

„Das sind gerade im Frühling gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Tiere können somit im Grünen wieder Auslauf erhalten“, so die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Andrea Krüger-Roethe.