Rund 126 Millionen Euro des Sondervermögens gehen in den Burgenlandkreis
Landesregierung, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt haben sich über die Aufteilung einer Summe von 2,61 Milliarden Euro für neue Investitionen geeinigt. Am 16. September 2025 unterzeichneten sie eine Vereinbarung für das vom Bund bereitgestellte Sondervermögen. Landrat Götz Ulrich unterzeichnete die Vereinbarung für die Landkreise als Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.
54,88 Millionen erhält der Burgenlandkreis. An die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden gehen weitere 71,08 Millionen Euro.
Das Geld kann für Infrastrukturprojekte genutzt werden. Der Burgenlandkreis und seine Gemeinden sind hier in der Verwendung kaum beschränkt. Es können Pflichtaufgaben getätigt werden wie Schulbau, Straßenbau oder Brandschutz, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sanierung von Kultureinrichtungen oder Sportstätten.
Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreises und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt: „Seit Jahren wünschen sich die Landkreise, dass Bund und Land uns mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in eben diese Richtung. Dies betrifft das Ziel einer möglichst pauschalen, bürokratiearmen Zuweisung der Mittel, den kommunalen Anteil von 60 Prozent und den darin enthaltenen kreislichen Anteil von 35 Prozent. Richtig ist auch die Zusicherung, im Landesarm neben der Realisierung von Landesvorhaben auch kommunale Maßnahmen einzubeziehen. Mit dem im Vertrag formulierten Ziel, insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur zu verwenden, ist die Landesregierung einer Forderung des Landkreistages gefolgt. Insgesamt ein wichtiger Schritt, um den großen Investitionsstau bei kreiseigenen Schulen und Straßen, bei Sportstätten, Bevölkerungsschutz und in der Digitalisierung abzubauen.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer regeln. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.
Von den Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden 2,61 Milliarden Euro werden den Kommunen (Landkreisen und Gemeinden) 60 Prozent und damit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Budgets zur Verfügung gestellt. Davon erhalten die kreisfreien Städte 310 Millionen Euro, die Landkreise 550 Millionen Euro und die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 708 Millionen Euro. Weitere kommunale Investitionen werden aus dem „Landesarm“ finanziert. Hierzu müssen sich die Landesministerien noch auf die Verwendung der Mittel untereinander verständigen.