Ministerpräsident Reiner Haseloff übergibt Fördermittel im Burgenlandkreis

Fördermittelübergabe in der Grundschule Hohenmölsen

Im Beisein von Landrat Götz Ulrich haben Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Sozialministerin Petra Grimm-Benne am Mittwoch, dem 29. Oktober 2025, in Hohenmölsen zwei Fördermittelbescheide übergeben. Die Initiative Zukunftsbildung gGmbH erhielt für deren Projekt „Initiative für Zukunftsbildung“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 4,75 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm STARK („Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“).

Haseloff würdigte die Initiative Zukunftsbildung als wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und für einen gelingenden Strukturwandel in der Region: „Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die Zukunft unserer Kinder. Das Vorhaben bringt Wissenschaft und Praxis zusammen, entwickelt innovative Ansätze und stärkt die Jüngsten unserer Gesellschaft schon früh in ihren Fertigkeiten. Ich erhoffe mir aus diesem Modell-Vorhaben eine Sogwirkung, von der Schulen und Kitas im gesamten Bundesland nachhaltig profitieren können.“

Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Die Investition in frühkindliche Bildung stärkt die Zukunftsfähigkeit der gesamten Region. Ob Sprachförderung oder Digitalisierung: Die pädagogische Arbeit erfordert eine stetige Weiterentwicklung, um unseren Kindern die besten Chancen zu ermöglichen. In den Reallaboren arbeiten Kitas, Horte, Grundschulen und Bildungsforschung eng zusammen, um neue Bildungskonzepte zu entwickeln und zu erproben – und so auf die Herausforderungen einer Welt im Wandel zu reagieren. Davon profitieren nicht nur die Kinder, sondern auch die Einrichtungen und Fachkräfte.“

Das Vorhaben „Initiative Zukunftsbildung“ erschafft einen Modell-Standort in Hohenmölsen, der Bildung in der Region nachhaltig stärkt. Es bringt Fachkräfte aus Lernforschung und Praxis aus Kindertagesstätten und Grundschulen zusammen, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln, die wichtige Fähigkeiten bei Kindern schon früh fördern. Die entwickelten Ansätze werden in ausgewählten Bildungseinrichtungen ausprobiert, evaluiert und für andere Schulen und Kitas nutzbar gemacht.

Landrat Götz Ulrich: "Wie wichtig uns im Burgenlandkreis eine gelungene Bildungsbiografie für jeden Einzelnen ist, weiß die Landesregierung spätestens seit 2015. Seit dieser Zeit betreiben wir im Burgenlandkreis kommunales Bildungsmanagement. Erst kürzlich konnten wir das zehnjährige Bestehen unseres Bildungsbüros feiern. Die Aufgaben der Kollegen sind vielfältig. Kurz zusammengefasst, könnte man sagen: Sie sollen Lücken im lebenslangen Bildungsangebot schließen und klassische Bildungsinstitutionen, vor allem unsere Kitas und Schulen, bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unterstützen. Das passt genau zu dem, was die Initiative Zukunftsbildung vorhat."

Ein zweiter Fördermittelbescheid ging an diesem Tag an die Stadt Bibra für die denkmalgerechte Sanierung des historischen Geländes des alten Heilbrunnens in der Auenstraße 16 sowie für den Abriss nicht erhaltenswerter Nebengebäude. Die rund 866.000 Euro Fördermittel stammen aus dem Landesprogramm „Förderaufruf Denkmalpflege Burgenlandkreis“, welches die Sanierung von Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung unterstützt.

Haseloff betonte die Bedeutung des Erhalts von Denkmälern für die nachfolgenden Generationen: „Denkmale wie der Badeplatz in Bad Bibra sind lebedinge Zeugnisse unserer Geschichte und Identität. Ihr Erhalt bewahrt nicht nur wertvolle Architektur, sondern erhalten auch das historische Wissen, Traditionen und Geschichten unserer Regionen lebendig.“

Im Flächendenkmal Badeplatz in Bad Bibra befinden sich ein Gesundbrunnen aus dem Jahr 1686, ein Pavillon von 1897 sowie Kneipp-Anlagen, welche 1996 errichtet wurden. Als identitätsstiftendes Areal prägt das komplett denkmalgeschützte Gelände das Erscheinungsbild der Stadt.

Im Projektzeitraum beabsichtigt die Stadt die Teilsanierung des Gebäudes in der Auenstraße 16 u.a. mit der Umstrukturierung und Entkernung des Erdgeschosses, der Schaffung eines barrierefreien Zugangs sowie der Erneuerung der Sanitärbereiche und des Treppenhauses.