Landkreise erwarten von neuem Landtag und neuer Landesregierung ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung
Im Rahmen seiner 121. Landräte-Konferenz am 7. und 8. Mai hat der Landkreistag Sachsen-Anhalt die Erwartungen der elf Landkreise an den neuen Landtag und die neue Landesregierung nach der Landtagswahl am 6. September 2026 vorgestellt. Unter dem Titel „Erwartungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung“ (Anlage) verlangt der Kommunale Spitzenverband eine uneingeschränkte Beachtung unserer kommunalen Selbstverwaltung und benennt konkrete Reformbedarfe für eine handlungsfähige, bürgernahe und zukunftsfeste Verwaltung in Sachsen-Anhalt.
Im Mittelpunkt stehen ein Appell zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltung und zehn Kernforderungen: die Abschaffung der Dreistufigkeit der Landesverwaltung, eine auskömmliche Finanzierung der Landkreise, die Modernisierung des Konnexitätsprinzips, der Wechsel von kleinteiligen Förderprogrammen zu Investitionsbudgets, die aktive Gestaltung des demografischen Wandels, die Eindämmung der Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe, eine Reform des Bürgergeldes mit klaren Mitwirkungspflichten, Humanität und Ordnung in der Migration, ein zukunftsfester ÖPNV sowie eine konsequent unterstützte Digitalisierung.
„Die Landkreise sind die tragende Säule staatlicher Aufgabenerfüllung in Sachsen-Anhalt. Hier entscheidet sich täglich, ob Politik bei den Menschen ankommt – in Schulen, im Sozialen, im Gesundheitswesen, beim ÖPNV, in der Ausländerbehörde, im Rettungsdienst, beim Bevölkerungsschutz und in der digitalen Verwaltung“, erklärte Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Burgenlandkreises. „Unser Signal an den künftigen Landtag und die künftige Landesregierung ist klar: Die kommunale Selbstverwaltung ist unantastbar und der Garant für einen demokratischen Staatsaufbau. Wer einen handlungsfähigen Staat will, muss den Landkreisen mehr Vertrauen, mehr Gestaltungsspielräume und eine verlässliche Finanzierung geben.“
Der Landkreistag fordert einen grundlegenden Umbau der Landesverwaltung hin zu einer zweistufigen Struktur. Doppelstrukturen müssten abgebaut, Rechts- und Fachaufsicht auf das notwendige Mindestmaß zurückgeführt und Berichtspflichten gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden überprüft werden. Ziel seien schnellere Entscheidungen, klare Verantwortlichkeiten und mehr kommunale Eigenständigkeit.
Zentral ist aus Sicht der Landkreise zudem eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Das Finanzausgleichsgesetz müsse so weiterentwickelt werden, dass es die tatsächlichen Kosten der Landkreise abbildet – insbesondere die starke Preisdynamik im Sozial- und Jugendhilfebereich, steigende Personalkosten sowie die wachsenden Anforderungen an IT-Infrastruktur und digitale Dienste. Strukturschwache Landkreise, Städte und Gemeinden benötigten darüber hinaus zusätzliche Hilfen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. „Es kann nicht sein, dass neue Aufgaben beschlossen oder bestehende Aufgaben erweitert werden, ohne dass die Landkreise dafür einen vollständigen und rechtssicheren Mehrbelastungsausgleich erhalten“, so Markus Bauer, Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Salzlandkreises. „Der Grundsatz muss lauten: Wer bestellt, bezahlt. Sachsen-Anhalt braucht endlich eine moderne Konnexitätsregelung. Auch müssen kleinteilige Förderprogramme durch pauschale Investitionsbudgets abgelöst werden. Förderverfahren binden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Statt immer neuer Programme braucht es mehr Vertrauen in die kommunale Ebene und unbürokratische, zweckgebundene Budgets für Investitionen vor Ort – etwa in Schulen, Kreisstraßen, Digitalisierung, Klimaanpassung und weitere öffentliche Infrastruktur.“
Mit Blick auf den demografischen Wandel fordert der Landkreistag eine aktive Landesstrategie für den ländlichen Raum. Notwendige Angebote der Daseinsvorsorge müssten in erreichbarer Nähe erhalten bleiben. Dazu zählen wohnortnahe Schulen, hausärztliche Versorgung, Pflegeangebote, barrierearmes Wohnen, ein leistungsfähiger ÖPNV und digitale Versorgungsangebote.
Besonders dringlich sei die Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kosten stiegen dynamisch und gefährdeten zunehmend die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Landkreise. Der Landkreistag fordert daher eine Überprüfung bundes- und landesrechtlicher Vorgaben, eine Kostenbeteiligung des Landes sowie ein klares Stoppsignal gegen zusätzliche Belastungen, solange Bund und Länder die Mehrkosten nicht vollständig tragen.
Auch bei Migration und Integration setzen die Landkreise auf einen klaren Ordnungsrahmen bei gleichzeitiger frühzeitiger Arbeitsmarktintegration. Verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete müssten ausgebaut werden.
Für den öffentlichen Personennahverkehr verlangen die Landkreise eine auskömmliche Finanzierung. Nur so könnten bestehende Linien gesichert und neue Bedienformen wie On-Demand-Verkehre eingeführt werden. Das Deutschlandticket müsse gesetzlich verankert und vollständig finanziell abgesichert werden. Auch die Umrüstung auf emissionsfreie Antriebe dürfe nicht ohne entsprechende Finanzierung bei den Landkreisen abgeladen werden.
„Die kommende Wahlperiode muss eine Wahlperiode der kommunalen Verlässlichkeit werden“, betont Prof. Dr. Ariane Berger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt. „Die Landkreise stehen bereit, Reformen aktiv zu unterstützen und Verantwortung zu übernehmen. Dafür brauchen wir ein partnerschaftliches Miteinander mit Landtag und Landesregierung – auf Augenhöhe, mit klaren Zuständigkeiten und mit finanzieller Ehrlichkeit.“
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