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Informationen zu den Umständen einer Abschiebung in Naumburg (Saale)

Landratsamt Burgenlandkreis hat den Fall einer ausreisepflichtigen syrischen Familie nach Bulgarien vollständig aufgearbeitet und informierte darüber in einem Pressegespräch

Landrat Götz Ulrich erklärte zu Beginn: „Jede Abschiebung ist für die Betroffenen ein einschneidendes Ereignis. Das gilt im besonderen Maße für Kinder. Gleichwohl haben Bund und Land keine Regelungen erlassen, die Abschiebemaßnahmen aus Schulen oder Kitas grundsätzlich ausschließen oder beschränken.

Es steht jedem frei, daran Kritik zu üben, dann aber als politische Forderungen an den Gesetzgeber, nicht an uns Kommunen. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist als Vollzugsbehörde zur Umsetzung des Ausländerrechts als Bundesrecht im Gebiet des Burgenlandkreises verpflichtet. Hierzu gehören auch Rückführungen.“

Im vorliegenden Fall ist die versuchte Abschiebung rechtmäßig erfolgt. Schulen sind kein rechtsfreier Raum. Das Abholen von Schülern in Schulen zum Zwecke der Abschiebung ist nicht rechtswidrig, wenn es als unvermeidbares Mittel gewählt wird. Es verstößt auch nicht gegen die Menschenwürde, wenn Schüler oder Lehrer dies beobachten.

Vor diesem Hintergrund verdienen die Mitarbeiter des Rückkehrmanagements für ihre Entscheidungen Respekt. Kritik am Abschiebevorgang ist gegenüber den kommunalen Vollzugsbehörden fehl am Platze. Die persönlichen Diffamierungen, Beleidigungen und Beschuldigen gegenüber Bediensteten der Ausländerbehörde des Burgenlandkreises weist Landrat Ulrich zurück. Die Verantwortung für rechtmäßig vollzogene Abschiebungen bzw. Abschiebeversuche liegt beim Gesetzgeber, nicht bei den Vollzugsbehörden.

„Alle beteiligten Behörden sind ihrer Verpflichtung nachgekommen und haben dabei verhältnismäßig und mit Augenmaß agiert. Deshalb haben sie Rückhalt und Unterstützung verdient. Diese kann ich den beteiligten Mitarbeitern auch bedingungslos aussprechen“, betont Landrat Götz Ulrich.

Die syrische Familie war bereits am 28. August 2022 in Bulgarien eingereist und hatte dort ein Asylverfahren betrieben. Bulgarien gewährte der Familie internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU der Europäischen Union. Die Familie lebte bis August 2024 in Bulgarien. Nach Kenntnissen der Ausländerbehörde des Burgenlandkreises reiste die Familie am 19. August 2024 in Deutschland ein und wurde nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt am 10. Oktober 2024 durch das Land in den Burgenlandkreis verteilt. Aufgrund des internationalen Schutzstatus, den die Familie bereits erhalten hatte, lehnte das Verwaltungsgericht Halle (Saale) Mitte November 2024 den Antrag der Familie auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. auf Aussetzung der Abschiebung ab. Damit wurde eine Abschiebeandrohung am 30. November 2024 vollziehbar.

Zahlreiche Belehrungen über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise wurden vom Vater abgelehnt, zum Schluss auch schriftlich.

Der erste Abschiebeversuch der syrischen Familie fand am 21. Februar 2025 statt und musste am Flughafen Frankfurt (Main) aufgrund des widersetzlichen Verhaltens der Familie abgebrochen werden. Am 12. Mai 2025 fand ein weiterer Abschiebeversuch statt. Da die Familie sich zum Zeitpunkt des Zugriffs nicht in ihrer Wohnung befand und erst zu Schulbeginn (7 Uhr) ohne die Schulkinder zurückkehrte, entschieden die Mitarbeiter der Ausländerbehörde als auch die anwesenden Polizeivollzugsbeamten gemeinsam mit dem Vater, die Kinder aus den Schule abzuholen.

Weder in der Grundschule noch in der Sekundarschule haben Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Polizeivollzugsbeamte Unterrichtsräume oder den Turnsaal betreten. In keinem Fall wurde unmittelbarer Zwang angewendet.

Die syrische Familie wurde zum Flughafen Frankfurt (Main) gebracht. Im Flugzeug kam es trotz Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei zu verbalen und körperlichen Widerstandshandlungen, so dass der verantwortliche Pilot eine Mitnahme der Familie ablehnte. Seit dem 20. Mai 2025 ist die syrische Familie untergetaucht. Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung ist erfolgt.

Hintergrund:

Der Burgenlandkreis verfolgt mit seiner Migrationsagentur im Rahmen der Gesetze die Grundsätze von Humanität und Ordnung. Im vorliegenden Fall der versuchten Abschiebung einer Familie nach Bulgarien wurden auch diese Grundsätze in jeder Hinsicht beachtet.