Hochwasserlage im Burgenlandkreis - Update 03.01.2024

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Die derzeitige Hochwassersituation im Burgenlandkreis erfordert erhöhte Aufmerksamkeit, doch wir möchten betonen, dass wir immer noch innerhalb akzeptabler Grenzen liegen und keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht. Die örtlichen Behörden arbeiten eng zusammen, um die Lage zu überwachen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Besonders aufmerksam schaut das Amt für Bevölkerungsschutz derzeit auf den Pegel in Wangen.

Die Pegelstände an verschiedenen Standorten gestalten sich im Moment wie folgt:

Wangen: Alarmstufe 3

Laucha: Meldestufe erreicht

Naumburg Grochlitz: Alarmstufe 1

Zeitz: keine Hochwassersituation

In Wangen an der Unstrut wurde heute Morgen die Alarmstufe 3 erreicht, was auf eine ernsthafte Hochwassersituation hinweist. Die Pegelstände steigen noch leicht an. Dennoch besteht bisher keine Gefahr für die Einwohnerinnen und Einwohner. Es kann jedoch zu Überschwemmungen auf Straßen und Bahnschienen kommen.

Die Lage an der Helme entwickelt sich wie folgt: Nach einem nächtlichen Anstieg auf 2,47 Meter hat der Pegel seit 2:30 Uhr morgens wieder abgenommen. Aktuell beträgt er 2,43 Meter. Der Deutsche Wetterdienst hat jedoch am Mittwoch um 12:10 Uhr eine erneute Unwetterwarnung vor anhaltendem Regen für den Landkreis Mansfeld-Südharz herausgegeben, die bis Donnerstag, den 4. Januar, um 6 Uhr in Kraft bleibt. Diese Situation wird vom Amt für Bevölkerungsschutz sorgfältig überwacht.

Die Lage kann sich in den kommenden Tagen weiterentwickeln, aber wir sind gut vorbereitet, um angemessen zu reagieren. Die betroffenen Gemeinden werden kontinuierlich über die aktuellen Entwicklungen informiert.

 

Hintergrundinformationen: 

Alarmstufe 1 (Meldebeginn)/ Beginnende Ausuferung der Gewässer:

Ständige Beobachtung der Wetterlage und Hochwassersituation.
Überprüfung der Informationswege und technischen Einsatzbereitschaft.

Alarmstufe 2 (Kontrolldienste) / Beginnende Überflutung:

Überflutung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Gebäuden.
Leichte Verkehrsbehinderungen und Wegsperrungen.
Alarmierung der Einsatzkräfte und Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen.

Alarmstufe 3 (Wachdienst) / Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur:

Überschwemmung von zusammenhängender Bebauung, Straßen und Schienenwege.
Bei Volldeichen etwa halbe Deichhöhe.
Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und aktive Hochwasserbekämpfung.
Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) / Gefahr für Leib und Leben:

Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit schweren Schäden.
Unmittelbare Gefährdung von Menschen und Sachwerten.
Aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für Leben und Gesundheit.