Geflügelpest auf dem Vormarsch: Geflügelhalter im Burgenlandkreis sollen Vorkehrungen treffen

Die Geflügelpest breitet sich immer mehr aus – auch in Sachsen-Anhalt. Der Burgenlandkreis ist nach derzeitigem Stand noch nicht von einem Ausbruch betroffen - das Veterinäramt des Burgenlandkreises ist auf einen solchen Fall aber vorbereitet und entsprechend einsatzbereit. Um das Risiko eines Ausbruchs zu minimieren, ruft das Veterinäramt sämtliche - private als auch gewerbliche - Geflügelhalter dazu auf bzw. erinnert sie daran, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung von Krankheitserregern einzuhalten, gegebenenfalls zu verbessern und Vorkehrungen für den Fall einer möglichen Stallpflicht zu treffen. Eine solche Anordnung wurde vom Burgenlandkreis zuletzt per Allgemeinverfügung im Februar 2025 im Raum Zeitz erlassen, als ein toter Schwan am Zeitzer Schwanenteich nachweislich mit dem Virus Aviäre Influenza, umgangssprachlich Geflügelpest, infiziert gewesen war.

Sofern sich die momentane Lage ändert und ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, wird der Burgenlandkreis über seine Internetseite und Kanäle in den Sozialen Medien sowie per Pressemitteilung darüber informieren.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot.

Bürgerinnen und Bürger, die einen oder mehrere tote Vögel entdecken, sollten den Fund dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Kontakt: 03443/372302 oder 03443/372313 oder per Mail an: veterinaeramt@blk.de.