Amtliche Bekanntmachung zum Ausbruch der Geflügelpest, der Hochkontagiösen Aviären Influenza (H5N1)

Im Tierpark Bad Kösen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Amtliche Bekanntmachung zum Ausbruch der Geflügelpest, der Hochkontagiösen Aviären Influenza (H5N1)

Am 27. Januar 2023 wurde im Tierpark Bad Kösen  der Ausbruch der Hochkontagiösen Aviären Influenza H5N1 amtlich festgestellt. Der Tierpark ist bis auf weiteres für den Besucherverkehr gesperrt. Alle erforderlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Geflügelpest haben bereits im Tierpark Bad Kösen begonnen und werden am Wochenende fortgesetzt.

Der Burgenlandkreis prüft momentan, ob von der Bildung einer Schutzzone und einer Überwachungszone abgesehen  werden kann.

Aufgrund der vermehrt auftretenden Fälle der Geflügelpest in Deutschland werden alle Geflügelhalter ausdrücklich auf die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz der Bestände vor dem Eintrag des Virus der Hochkontagiösen Aviären Influenza hingewiesen.

Dies beinhaltet vor allem:

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass: 

  • die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
  • die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden,
  • die Geflügelhaltungen nur von den zur Betreuung erforderlichen Personen betreten werden.