Gründung und 1. Sitzung Beirat für Bevölkerungsschutz Burgenlandkreis
Aufgrund der zunehmenden globalen, regionalen und lokalen Krisen, denen der Burgenlandkreis in den vergangenen Jahren und gegenwärtig ausgesetzt war und ist, ist im Bereich des Bevölkerungsschutzes eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit verschiedenen Krisenszenarien und eine kompetente Beratung des Kreistages sowie seiner Ausschüsse sowie des Landrates unerlässlich. Diese Beratungsfunktion stellt die Hauptaufgabe des zu errichtenden Beirates für Bevölkerungsschutz dar. Der Beirat soll über Grundsatzfragen im Bevölkerungsschutz beraten. Er erörtert und beurteilt Fragestellungen, die ihm vom Landrat, vom Kreistag, einem seiner Ausschüsse oder von Mitgliedern des Beirates vorgelegt werden.