Afrikanische Schweinepest betrifft Schlachthof in Weißenfels – keine Gefahr für Menschen!

Am 5. Juni 2024 wurden in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rügen-Vorpommern Mastschweine mit dem Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht. Seit 6. Juni 2024 gilt dieser Verdacht als bestätigt.

Die Schweine aus dieser Mastanlage wurden sowohl in einen Schlachtbetrieb im Land Brandenburg als auch nach Weißenfels in den dortigen Schlachthof geliefert. Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat nach Bekanntwerden des Verdachts am Mittwochnachmittag mit sofortiger Wirkung den Betrieb geschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Verdachtsübermittlung aus Mecklenburg-Vorpommern waren die betroffenen Schweine bereits geschlachtet. Jegliche Weitergabe der am gestrigen Tage geschlachteten Tiere und Produkte daraus wurde sofort untersagt. Eine Neuanlieferung von Tieren ist bis auf weiteres ebenfalls untersagt.

Vorsorglich wurde gleichwohl die unschädliche Beseitigung allen tierischen Gutes angeordnet. Nach vollständiger Beseitigung bedarf es einer Desinfektion des Betriebes und einer Freigabe durch das Veterinäramt.

Landwirtschaftliche Betriebe im Burgenlandkreis sind hiervon nicht betroffen. Die Einrichtung von Restriktionszonen ist nicht erforderlich.

 

Hintergrund

Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Der Mensch kann aber über kontaminierte Gegenstände zur Verbreitung der Seuche beitragen. Mitunter reicht ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen dafür aus. Kleinste Schweiß- und Bluttropfen eines infizierten Schweins können durch die Bevölkerung oder die Jägerschaft weitergetragen werden.