Kraftfahrzeug ummelden

Leistungsbeschreibung

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Möchten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

Hauptwohnsitz,
Betriebssitz oder
Ihre Niederlassung haben.
Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis:Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

Firmen,
Behörden oder
Vereine.

Verfahrensablauf

Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie zur Zeit nur persönlich bei den Zulassungsstellen Naumburg, Weißenfels und Zeitz des Burgenlandkreises beantragen.

Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
 
Machen Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch, wird die Änderung Ihrer Adresse lediglich in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. 
Möchte Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde. 
Die Zulassungsbehörde bringt die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. 
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

Voraussetzungen

Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt. 
Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben. 
Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Umschreibung des Kfz auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes ( Burgenlandkreis )

Ab dem 01. Februar 2014 sind die Bankverbindungen der Fahrzeughalter ausschließlich im SEPA-Format zu erheben. Die Bürger haben sich bitte im vorab der beabsichtigten Zulassung eines Fahrzeuges über ihre spezifischen Angaben (IBAN,BIC) bei dem jeweiligen Kreditinstitut zu informieren und diese für die Erteilung des SEPA-Mandates im Straßenverkehrsamt zur Verfügung zu halten.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Umfang des Änderungsvorgang unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweie zusätzliche Kosten an).

Welche Fristen muss ich beachten?

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

Adressen
Besucheradresse
Straßenverkehrsamt Außenstelle Zeitz
Domherrenstraße 1
06712Zeitz
Besucheradresse
Straßenverkehrsamt Außenstelle Weißenfels
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
Kfz-Zulassungswesen
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)