Gewerblicher Güterkraftverkehr

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren und Sie Fahrzeuge einsetzen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Hinweis:

Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angemeldet sein.

 

An wen muss ich mich wenden?

Sofern sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens im Burgenlandkreis befindet, ist die Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises zu beantragen.

Kontaktieren sie uns!

Telefon: 03445 73 1530 oder 03445 73 1533 

Fax: 03445 731599

E-Mail: gueterverkehr@blk.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte füllen sie das hinterlegte Antragsformular aus.

Des Weiteren ist durch den Antragsteller die Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen können dem nachstehenden Merkblatt entnommen werden.

•        Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen vorliegen. Aufgrund der durchzuführenden Anhörung ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen zu rechnen.

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)