Fahrerlaubnis ab 17 Jahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.

Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen. Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.

Führerschein ab 17 - erstmaliger Erwerb ( Burgenlandkreis )

Nur wenn es sich um den erstmaligen Erwerb handelt, können Sie sich an die Nebenstelle Weißenfels und Zeitz wenden. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte nur an das Straßenverkehrsamt in Naumburg (Saale).

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
  • Kenntnis von Erster Hilfe

für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Rechtsgrundlage

  • § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
  • § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Was sollte ich noch wissen?

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)