Allgemeine Ausnahmegenehmigungen / Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen, beispielsweise

-      von den Halt- und Parkverboten

-      von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind, oder

-      von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten.

Das Straßenverkehrsamt kann zusätzlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") auf Grund des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen gewähren.

Die Gewährung von Parkerleichterungen für behinderte Personen, bei denen die Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" nicht vorliegen, aber auf Grund der Behinderung oder Krankheit ein Bedarf an Parkerleichterungen besteht, kann im Einzelfall erfolgen. Kontaktieren Sie uns und wir erläutern Ihnen die entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises. Kontaktieren Sie uns für konkrete Details bzw. die notwendigen Antragsformulare.

Kontaktieren sie uns!

Telefon: 03445 73 1549 oder 03445 73 1550

Fax: 03445 731599

E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

Rechtsgrundlage

§ 46 StVO

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)