Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Zur Durchführung von Baumaßnahmen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen wird eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt. Diese regelt wie die Arbeitsstellen abzusichern und auszuschildern sind und welche Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs getroffen werden müssen.  

An wen muss ich mich wenden?

Der Burgenlandkreis ist als untere Straßenverkehrsbehörde für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie auf Außerorts gelegenen Gemeindestraßen zuständig. Für die innerörtliche Gemeindestraße liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde.

Kontaktieren sie uns!

Telefon: 03445 73 1538

Fax: 03445 731599

E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

für Anträge: sperrantrag@blk.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung (Sperrmaßnahmen) benötigen Sie vorab die Zustimmung des jeweiligen Baulastträgers in Form einer Sondernutzung/Aufgrabungserlaubnis bzw. Gestattung. Diese ist zusammen mit dem hinterlegten Antrag und ggf. eines Verkehrszeichenplans an sperrantrag@blk.de zu senden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sollten min. 14 Tage vor Baubeginn eingereicht werden. Bei Vollsperrungen sind die Anträge 4 Wochen vor Baubeginn einzureichen.

Rechtsgrundlage

§ 45 StVO und dazugehörige Verwaltungsvorschrift

RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen)

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)